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Nachuntersuchung

Pflegekraft, Krankenhaus, Arzt, Stethoskop, Gang

Nachuntersuchung

Eine Nachuntersuchung oder eine Wiederholungsbegutachtung findet in der Regel dann statt, wenn die Pflegekasse oder das begutachtende Unternehmen eine solche festgelegt hat.

Im Vorgutachten wird zum Ende eine Prognose zum weiteren Verlauf abgegeben. Sollte die Prognose positiv sein, so dass die Voraussetzung einer pflegegradrelevanten Verbesserung des gesundheitlichen Zustandes und somit einer Reduzierung des notwendigen Hilfebedarfs vorliegt, wird ein Termin für eine Wiederholungsbegutachtung festgelegt. Die zuständige Kasse ist verantwortlich dafür, sich an diese Vorgaben zu halten.

Falls in der Prognose mit keiner pflegegradrelevante Änderung zu rechnen ist, findet normalerweise auch keine Wiederholungsbegutachtung statt. Es gibt aber noch die Möglichkeit, dass bei einer gesetzlich verpflichtenden Pflegeberatung nach §37.3 durch die beratende Person, die Empfehlung einer Nachuntersuchung an die Kasse gegeben wird. In einem solchen Fall obliegt es der Kasse, ob sie dieser Nachuntersuchung zustimmt, oder nicht.