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Höherstufungsantrag

Hochhaus, Wolkenkratzer, Himmel, Höhe, Größe

Höherstufungsantrag

Bei einem Höherstufungsantrag liegt schon ein Vorgutachten mit einem erreichten Pflegegrad vor.

Höherstufungsanträge werden oftmals dann gestellt, wenn sich im Vergleich zum Vorgutachten bei der betroffenen Person eine Verschlechterung oder negative Veränderung des Allgemeinzustandes einstellt und der Hilfebedarf zugenommen hat.

Hier werden die aktuellen Angaben genau mit denen vom Vorgutachten verglichen. Es spielt ebenfalls eine Rolle, ob der Versicherte Empfehlungen aus dem Vorgutachten in Anspruch genommen hat, um eine weitere Verschlechterung seines Zustandes zu verhindern bzw. eine Stabilisierung oder gar Verbesserung zu erreichen.

Manchmal kommt es vor, dass dem Gutachter das Vorgutachten nicht vorliegt. Das ist z. B. dann der Fall, wenn das Vorgutachten mehrere Jahre zurückliegt. Oftmals haben die Versicherten dieses Gutachten jedoch in ihren Unterlagen. Es ist auf jeden Fall hilfreich, solche Unterlagen griffbereit zu haben. Hier sind auch aktuelle fachliche medizinische oder therapeutische Berichte sinnvoll.

Das vorliegende Gutachten wird anschließend in allen Bereichen aktualisiert.

Anschließend wird ermittelt, ob die Veränderungen die Voraussetzungen für einen höheren Pflegegrad erfüllen, oder nicht.