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Wir haben unser Büro in Thalmässing

Details zu den wichtigsten Leistungen

Schnellübersicht:

✓ Professionelle Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung sämtlicher Gutachtenarten.

✓ Pflegegradermittlung

✓ Professionelle Vorbereitung auf eine Pflegebegutachtung.

✓ Kompetente Begleitung bei der Pflegebegutachtung zur Sicherstellung der Ihnen zustehenden Leistungen.

✓ Experten für Widerspruchs- und Kindergutachten.

✓ Beratung zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung zum Beispiel Hilfsmittelversorgung, Involvierung eines ambulanten Pflegedienstes, wohnumfeldverbessernde Maßnahmen etc. 

✓ Wir beraten und unterstützen Sie, damit sie alle Möglichkeiten der Ihnen zustehenden Leistungen der Pflegeversicherung nutzen, zum Beispiel finanzielle Bezuschussungen wie das Landespflegegeld uvm. 

✓ Ansprechpartner für alle Fragen rund um Pflege und Pflegeversicherung.

Unterstützung bei der Antragstellung auf eine Pflegebegutachtung

Es beginnt immer mit der Antragstellung.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass Sie Ihren Alltag nicht mehr selbständig bewältigen können und bei täglichen Verrichtungen wie beispielsweise der Körperpflege, beim Haushalt, notwendige Fahrten zu Ärzten, Therapeuten etc. auf personelle Unterstützung angewiesen sind, dann ist der Zeitpunkt gekommen einen Antrag bei ihrer Pflegeversicherung zu stellen.

Dazu reicht schon ein formloser Antrag oder ein Anruf bei Ihrer Pflegeversicherung aus. Danach beauftragt Ihre Versicherung ein begutachtendes Unternehmen wie z. B. den Medizinischen Dienst (MDK), Medicproof etc., je nachdem wer für Sie zuständig ist.

Wichtig zu wissen: Die Begutachtungsrichtlinien sind für alle gleich, egal ob gesetzlich oder privat versichert. Es bestehen lediglich Unterschiede im Aufbau des Gutachtens und beim Ablauf einer Begutachtung.

Sie erhalten dann zumeist einen Auskunftsbogen bzw. ein Pflegeprotokoll als Hilfestellung für die Begutachtung von Ihrer Krankenkasse oder dem begutachtenden Unternehmen. Schon zu diesem Zeitpunkt ist es wichtig, die Einschränkungen und den notwendigen Hilfebedarf möglichst genau aufzunehmen, denn dies ist sozusagen der erste Eindruck für den Gutachter, um sich auf Ihre Begutachtung vorzubereiten.

In dieser Phase bereiten wir Sie bestmöglich vor, damit bereits hier die Weichen für eine erfolgreiche Begutachtung gelegt werden.

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Vorbereitung auf eine Pflegebegutachtung

Wir bereiten Sie bestmöglich auf die Begutachtungssituation vor.

Vor Ort oder per Telefonat bzw. Videokonferenz machen wir uns einen umfassenden Eindruck von der aktuellen Versorgungssituation. Dazu erstellen wir eine Anamnese, das heißt Vorgeschichte bzw. Krankengeschichte der betroffenen Person und nehmen den notwendigen personellen Hilfebedarf auf. Wir beziehen uns schon hier auf die sechs Module, um uns einen adäquaten Eindruck für einen möglichen Pflegegrad zu verschaffen. Dabei erhalten Sie von uns eine erste Prognose über die möglichen Leistungsansprüche für den Versicherten, als auch für die involvierten Pflegepersonen. Dadurch versuchen wir gemeinsam die Versorgung der betroffenen Person sicherzustellen und zu optimieren.

Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung im Begutachtungssektor wissen wir genau worauf es ankommt. Schon kleine Veränderungen in der Formulierung können einen gravierenden Einfluss auf die Bewertung haben.

Wir sorgen dafür, dass kein Detail vergessen wird.

Zusätzlich zur oben beschriebenen Beratung können Sie uns für eine persönliche Begleitung bei der Pflegebegutachtung vor Ort buchen.


Bei dieser Leistung gehen Sie auf Nummer sicher, dass nichts schief läuft. Wir bereiten Sie nicht nur auf eine Begutachtung vor, wir begleiten Sie auch in dieser speziellen Situation als ihr kompetenter Partner vor Ort.

Stellen Sie sich vor, Sie müssten zu einer offiziellen Befragung und sind ganz allein. Wäre da eine vertrauensvolle und kompetente Person an ihrer Seite nicht hilfreich? Natürlich kann eine Begutachtungssituation nicht mit einer Art "Verhör" verglichen werden, dennoch werden bei einer Begutachtung Fragen gestellt, die unangenehm erscheinen können und teilweise die Intimsphäre betreffen. Oftmals werden gewisse Einschränkungen noch nicht einmal den engsten Angehörigen mitgeteilt und jetzt müssen Sie dies einem Fremden erzählen. Das stellt für viele Personen, egal ob gesund oder krank, eine herausfordernde Stresssituation dar.

Wenn ein Gutachter vor Ort ist, kann es einem trotz bester Vorbereitung passieren, dass man aufgrund der ungewöhnlichen Situation überfordert ist. Aufgrund von Nervosität werden häufig Angaben wichtiger Informationen vergessen oder man beantwortet die Fragen des Gutachters nicht wie vorbereitet. Wir haben es als aktive Gutachter schon sehr häufig erlebt, dass nach einer Begutachtung nochmal angerufen wird, um fehlende Informationen im Nachgang anzugeben. Dabei kann es aber passieren, dass diese nicht mehr berücksichtigt werden. Sie erhalten das Gutachten und es stellt sich Ernüchterung ein: Das erreichte Ergebnis stellt die Versorgungssituation nicht korrekt dar. Im schlimmsten Fall kann sogar die Versorgung des Versicherten ohne Leistungsansprüche nicht mehr ausreichend sichergestellt werden.

Wir stehen in dieser außergewöhnlichen Situation an Ihrer Seite und sorgen für das bestmögliche Ergebnis.

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Gemeinsam zu Ihrem gerechten Pflegegrad.

Beratung zur Sicherstellung der häuslichen Versorgung

Viele Personen zahlen gefühlt ihr Leben lang, um genau zu sein seit 1995, in die Pflegeversicherung ein und wissen gar nicht was Ihnen zusteht. Oftmals wird viel zu lange gewartet bis Maßnahmen in die Wege geleitet werden, um die häusliche Versorgung sicherzustellen bzw. zu verbessern.

Doch was steht einer pflegebedürftigen Person und der Pflegeperson/en überhaupt zu?

Zum einen hat man die Möglichkeit Hilfsmittel im Alltag zu nutzen. Dadurch kann die Selbstständigkeit der betroffenen Personen stabilisiert oder sogar gefördert werden. Weiterhin werden durch Hilfsmittel, wie einem Duschhocker, die betroffene Person als auch die unterstützenden Pflegepersonen beim Duschvorgang entlastet.

Es gibt zu einem Hilfsmittel im Bereich der Mobilität wie z. B. Gehilfen (Beispiele sind hier ein Rollator, ein Gehstock etc.), ein Rollstuhl und viele weitere. Hilfsmittel im Bereich der Selbstversorgung wären z. B. ein Duschhocker, der Badewannenlifter, eine Toilettensitzerhöhung u. v. m.

Pflegehilfsmittel wären z. B. Inkontinenzartikel wie Inkontinenzpants, Inkontinenzeinlagen, saugende Bettschutzeinlagen, Desinfektionsmittel, medizinische Handschuhe u. v. m.

Natürlich gibt es noch viele weitere Hilfsmittel. Bei vielen Hilfsmitteln sind jedoch genaue Voraussetzungen notwendig, um diese zu erhalten.

Ab dem Pflegegrad 1 steht jedem Versicherten ein Entlastungsbetrag von 125 € monatlich zu. Dieser Betrag wird einem jedoch nicht direkt überwiesen. Jeder Versicherte hat eine Art "eigenes Konto" bei der Pflegeversicherung. Von diesem können zum Beispiel Pflegedienste oder Tagespflegeeinrichtungen ihre Leistungen abrechnen. Dieser Betrag wird zumeist für eine Haushaltshilfe oder eine Beschäftigungs- Betreuungskraft genutzt.

Bei den meisten pflegebedürftigen Personen beginnen die Defizite beim „Drumherum“. Damit sind hauswirtschaftliche Verrichtungen wie Reinigungsarbeiten, Wäsche waschen, Einkäufe übernehmen etc. gemeint. Durch einen ambulanten Pflegedienst kann somit eine Reinigungskraft involviert werden. Privat engagierte Personen können über diesen Betrag jedoch nicht bezahlt werden, auch wenn der örtliche Pflegedienst vorübergehend keine Kapazitäten hat. Die genauen Ansprüche entscheiden die Bundesländer.

Einige pflegebedürftige Personen können aufgrund körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht allein gelassen werden. Da die Pflegepersonen auch Zeit für sich benötigen, um z. B. selbst zum Arzt zu gehen, einen Einkauf in Ruhe zu erledigen ohne ein schlechtes Gewissen zu haben, kann eine Betreuungs- und Beschäftigungskraft involviert werden. Diese kümmert sich in dieser Zeit um die pflegebedürftige Person in der häuslichen Umgebung.

Ab dem Pflegegrad 2 stehen jeder Person Sachleistungen zu. Damit ist die aktive Unterstützung durch einen ambulanten Pflegedienst im Bereich der Selbstversorgung gemeint. Die Pflegekräfte unterstützen die pflegebedürftige Person bei der Körperpflege, dem Kleiden, Toilettengängen, Hilfe bei Transfers und vieles mehr. Dadurch können die Angehörigen entlastet und die betroffene Person professionell versorgt werden. Umso höher der Pflegegrad, desto mehr Unterstützung kann in Anspruch genommen werden.

Eine weitere Möglichkeit die Versorgung in der häuslichen Umgebung zu verbessern, wären wohnumfeldverbessernde Maßnahmen. Ab dem Pflegegrad 1 stehen einem Versicherten bis zu 4.000 € für eine Maßnahme zu. Dazu gehört z. B. der Einbau eines Treppenlifters. Viele Personen können eine ganze Etage ohne personelle Unterstützung nicht mehr überwinden. Oftmals befinden sich die Schlafräume im Obergeschoss und die Wohnräume im Erdgeschoss. Um alle wichtigen Räume im eigenen Haus trotz Mobilitätseinschränkungen nutzen zu können ist ein Treppenlifter eine sehr gute Maßnahme.

Eine weitere sinnvolle Maßnahme wäre der Umbau des Badezimmers. Viele Personen haben noch Duschen mit einem sehr hohen Einstieg, der allein nicht mehr bewältigt werden kann. Sollte ein Hilfsmittel nicht mehr ausreichen, um den Ein- und Ausstieg zu bewältigen, kann eine ebenerdige Dusche installiert werden.

Natürlich gibt es noch weitere wohnumfeldverbessernde Maßnahmen wie z. B. eine feststehende Rampe, um Stufen vor der Haustür zu überwinden, Vergrößerung von Türen, Einbau eines erhöhten WCs u.v.m. 

Mit uns an ihrer Seite sorgen wir für eine optimale Versorgung in ihrer häuslichen Umgebung. Wir beraten Sie und organisieren alle notwendigen Hilfsmittel und Maßnahmen, die ihnen zustehen.

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